Flexibilisierungsjahr
Allgemein:
- Grundidee: ein weiteres Lernjahr in der Mittelstufe (8-10) einschieben, um stressfreier zum Abitur zu kommen
- man bleibt in einem normalen Klassenverband
- man wird in einzelnen Fächern (individuell) entlastet
- man hört und übt wesentliche Inhalte zweimal
- und kann – nach Möglichkeit – in einzelnen Fächern zusätzlich gefördert werden
Das Flexibilisierungsjahr zählt nicht als Wiederholungsjahr. Es wird nicht auf die Höchstausbildungsdauer angerechnet.
Variante 1: Lücken schließen im zweiten Anlauf
- Entscheidung am Ende der (bestandenen) Jahrgangsstufe 8, 9 oder 10 („notfalls“ auch noch bis zum Ende des 1. Halbjahres)
- erneute Belegung der jeweiligen Jahrgangsstufe in modifizierter Form
- bis zu 6 Stunden weniger (entsprechend auch weniger Leistungsnachweise)
- Kernfächer dürfen nicht gestrichen werden
Variante 2: Sich von vorneherein mehr Zeit geben
- Entscheidung am Ende der Jahrgangsstufe 7 oder 8 („notfalls“ auch noch bis zum 1. Halbjahr der nächsten Jahrgangsstufe)
- Aufteilung der nächsten (in diesem Fall der 8. bzw. 9.) Jahrgangsstufe auf zwei Schuljahre
- in beiden Jahren jeweils bis zu 6 Stunden weniger (entsprechend auch weniger Leistungsnachweise)
- Kernfächer dürfen nicht gestrichen werden
- es darf nicht zweimal das gleiche Fach gestrichen werden
- Vorrückungsentscheidung wird wird am Ende des zweiten Durchlaufs auf der Basis aller Noten der beiden Flexibilisierungsjahre getroffen
Voraussetzung für das Gelingen des Flexijahres ist in erster Linie die Motivation der Schülerinnen und Schüler selbst. Nur wenn sie bereit sind, ihren Lernprozess eigenverantwortlich mitzugestalten, wird sich der gewünschte Erfolg einstellen!