Latein - Latinum

Latinum - Kleines Latinum - Lateinkenntnisse

Den Lateinunterricht am Gymnasium kann man auf drei Niveaustufen abschließen:

1. Latinum

2. Kleines Latinum (= Nachweis gesicherter Lateinkenntnisse)

3. Lateinkenntnisse


1. Das Latinum

Die Zuerkennung des Latinums setzt die Fähigkeit voraus, lateinische Originaltexte inhaltlich anspruchsvollerer Stellen in Inhalt, Aufbau und Aussage zu erfassen. In der Regel sind dies Texte von Cicero.

a) Pflichtunterricht
Dieses Niveau wird bei Latein als zweiter Fremdsprache nach fünf Jahren Pflicht-unterricht , also nach der 10. Jahrgangsstufe erreicht, wenn im Jahreszeugnis mindestens die Note ausreichend erzielt wurde. Das Latinum wird im Jahreszeugnis der 10. Klasse und im Abiturzeugnis bestätigt.

b) Feststellungsprüfung
Schüler, die Latein bereits nach der Jahrgangsstufe 9 ablegen, da sie die Absicht haben, eine neu einsetzende spät beginnende Fremdsprache erlernen, die Jahrgangsstufe 10 an einer Auslandsschule zu verbringen oder das Gymnasium zu verlassen, können das Latinum vorzeitig erwerben. Sie nehmen dazu am Ende der Jahrgangsstufe 9 an einer schulinternen Feststellungsprüfung teil.

Die Feststellungsprüfung ist grundsätzlich schriftlich und mündlich abzulegen. Schriftlicher und mündlicher Teil werden im Verhältnis 2 : 1 gewichtet. Bei der Bildung der Gesamtnote für die Latinumsprüfung sind die auf eine ganze Zahl gerundeten Teilnoten für die schriftliche und mündliche Leistung zugrunde zu legen. Die Prüfung ist bestanden, wenn die Gesamtnote „ausreichend“ oder besser lautet und wenn in der schriftlichen und der mündlichen Prüfung jeweils mindestens die Note „mangelhaft“ erreicht wurde.

- Die schriftliche Prüfung besteht aus der Übersetzung eines lateinischen Originaltextes im Umfang von etwa 110 lateinischen Wörtern und dauert 90 Minuten. Dabei darf ein genehmigtes lateinisch-deutsches Wörterbuch verwendet werden. Es gibt keinen Fragenteil. Eine einmalige Wiederholung dieser Feststellungsprüfung ist möglich.

- Die Gesamtnote für die in Jahrgangsstufe 9 erbrachten kleinen Leistungs-nachweise zählt auf Antrag als mündlicher Teil der Feststellungsprüfung. Ansonsten ist eine eigene mündliche Prüfung im Umfang von 20 Minuten über den Stoff der Jahrgangsstufe 9 abzuhalten.


2. Kleines Latinum (= Nachweis gesicherter Lateinkenntnisse)

Die Zuerkennung des Kleinen Latinums setzt die Fähigkeit voraus, lateinische Originaltexte inhaltlich einfacherer Prosatextstellen in Inhalt, Aufbau und Aussage zu erfassen. Dieses Niveau wird bei Latein als zweiter Fremdsprache nach vier Jahren Pflichtunterricht, also nach Jahrgangsstufe 9 bei mindestens Note ausreichend im Jahreszeugnis erreicht. Das Kleine Latinum wird im Jahreszeugnis der 9. Klasse und im Abiturzeugnis bestätigt.


3. Lateinkenntnisse

Die Zuerkennung von Lateinkenntnissen setzt die Fähigkeit voraus, Texte, wie sie üblicherweise am Ende der Spracherwerbsphase in den vom Staatsministerium genehmigten Lehrbüchern zu finden sind, in Inhalt, Aufbau und Aussage zu erfassen. Dieses Niveau wird bei Latein als zweiter Fremdsprache in Jahrgangsstufe 8 erreicht, wenn mindestens die Note ausreichend im Jahreszeugnis erzielt wurde.

Das Kleine Latinum wird in Bayern z.B. für das Studium am Gymnasium in den Fächern Deutsch, Geschichte, Englisch, Französisch, Italienisch und Spanisch gefordert.
Für das Studium der Katholischen und Evangelischen Religionslehre am Gymnasium und andere Fächer wird das Latinum verlangt.

Einbringung von Latein als einer zweiten Fremdsprache an der FOS und BOS 13
Das Kleine Latinum am Gymnasium, also mindestens die Note ausreichend in Latein am Ende der 9. Jahrgangsstufe, wird in der Jahrgangsstufe 13 der Fach- und Berufsoberschule als eine zweite Fremdsprache anerkannt. Bestätigt wird dies mit dem Zeugnis der 9. Jahrgangsstufe.

Drucken