Ethik - Teilnahme am Ethik-Unterricht
Da in Bayern der Religionsunterricht Pflichtfach ist, ist die Teilnahme am Ethik-Unterricht an folgende Bedingungen geknüpft:
a) | Verpflichtend ist der Ethik-Unterricht für alle Schüler/innen, die | |
-- | einer Religionsgemeinschaft angehören, deren Konfession an der Schule nicht unterrichtet wird (z.B. muslimische Schüler/innen) | |
-- | konfessionslose Schüler/innen | |
b) | Darüber hinaus müssen Schüler/innen, die aus besonderen Gründen nicht am Religionsunterricht teilnehmen wollen, den Ethik-Unterricht besuchen. |
Die Erziehungsberechtigten haben das Recht, ihre Kinder vom Religionsunterricht abzumelden (Art. 46 Abs. 4 Satz 1 BayEUG). Nach Vollendung des 18. Lebensjahrs steht dieses Recht den Schüler/innen selbst zu.