Ethik - Teilnahme am Ethik-Unterricht

Da in Bayern der Religionsunterricht Pflichtfach ist, ist die Teilnahme am Ethik-Unterricht an folgende Bedingungen geknüpft:

a) Verpflichtend ist der Ethik-Unterricht für alle Schüler/innen, die
-- einer Religionsgemeinschaft angehören, deren Konfession an der Schule nicht unterrichtet wird (z.B. muslimische Schüler/innen)
-- konfessionslose Schüler/innen
b) Darüber hinaus müssen Schüler/innen, die aus besonderen Gründen nicht am Religionsunterricht teilnehmen wollen, den Ethik­-Unterricht besuchen.

Die Erziehungsberechtigten haben das Recht, ihre Kinder vom Religionsunterricht abzumelden (Art. 46 Abs. 4 Satz 1 BayEUG). Nach Vollendung des 18. Lebensjahrs steht dieses Recht den Schüler/innen selbst zu.

Drucken